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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg

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Marktplatz 16
94513 Schönberg