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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrTerminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Bamberger Str. 1
96148 Baunach
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