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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Touristik-Information

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
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Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Schulstraße 4
83259 Schleching

Postanschrift

Schulstraße 4
83259 Schleching