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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Abgaben (Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren)

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