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Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Gewerbewesen, Abfall

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