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Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Ordnungs- und Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg

Postanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg