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Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand