Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Postfach 1620
83383 Freilassing