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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth