Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 1
85617 Aßling
Postfach 1128
85615 Aßling