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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

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Hauptstr. 23
96193 Wachenroth