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Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

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