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Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit