Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Münnerstadt - Geschäftsleitung/Zentrale Steuerung

Rathaus

Verwaltungsgebäude Stenayer Platz

Stadt Münnerstadt

Hausanschrift

Stenayer Platz 2
97702 Münnerstadt

Postanschrift

Stenayer Platz 2

97702 Münnerstadt

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales