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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Rathausplatz 1
83246 Unterwössen
Postfach 1150
83243 Unterwössen