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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Würzburger Straße 33
91413 Neustadt a.d. Aisch
Marktplatz 5
91483 Neustadt a.d.Aisch