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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßstraße 7
86405 Meitingen
Postfach 1108
86400 Meitingen