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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Geschäftsleitung, Bauamt

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