Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Postfach 1420
84125 Dingolfing