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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Gemeinde Rehling

Kasse und Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 1
86508 Rehling

Postanschrift

Hauptstr. 1
86508 Rehling