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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 21 - Kinderbetreuung, Schulen, Jugend

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung

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