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Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 1.6 - Schule, Kinder- und Jugendbetreuung

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