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Ehesachen; Beantragung der Scheidung

Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Amtsgericht Weilheim i.OB

Öffnungszeiten

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Allgemein

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82362 Weilheim i.OB

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