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Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof