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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Traunstein

Gr. 5.352 Gewerbe- und Gaststättenrecht, Kaminkehrerwesen, Gesundheitswesen (Recht)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein

Postanschrift

83276 Traunstein