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Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Standesamt und Friedhofsverwaltung

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