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Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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und nach Vereinbarung

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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