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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

Sachgebiet 31 / Bauamt, Tiefbau und Kulturangelegenheiten

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