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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising
Postfach 1380
85371 Neufahrn b.Freising