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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Am Schloß 6
96170 Lisberg

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96170 Lisberg