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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Landratsamt Haßberge

AB 32.2 Bautechnik

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

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Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Postanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt