Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Hausanschrift

Anton-Pech-Weg 2
94252 Bayerisch Eisenstein

Postanschrift

Anton-Pech-Weg 2

94252 Bayerisch Eisenstein

Telefon

+49 9925 9403-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales