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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Markt Wirsberg

Hauptverwaltung/Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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