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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Bürgerbüro hat zusätzlich wie folgt geöffnet:
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Derzeit ist für die Vorsprache an Montag, Mittwoch und Freitag eine Terminvereinbarung notwendig. Am Dienstag und Donnerstag wird kein Termin benötigt. (Stand: 04/2024)

Hausanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg

Postanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg