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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee

Postanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee