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Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Neufahrner Str. 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
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