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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Goldkronach

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten in dringenden Fällen nach Absprach möglich

Hausanschrift

Marktplatz 4
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Postanschrift

Postfach 27
95497 Goldkronach