Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
16:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg