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Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.

Stadt Pfarrkirchen

Sachgebiet 3.1 - Gewerbewesen, Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen