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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling
Postfach 1364
82142 Planegg