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Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Markt Neunkirchen a.Brand

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

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Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand