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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Gemeinde Schwindegg

23 Melde- und Passwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Mühldorfer Straße 54
84419 Schwindegg

Postanschrift

Postfach 1116
84417 Schwindegg