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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Große Kreisstadt Nördlingen

031 Ordnungswesen, Einwohnerwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Eisengasse 6
86720 Nördlingen

Postanschrift

Postfach 1543
86715 Nördlingen