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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Gemeinde Memmelsdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
96117 Memmelsdorf

Postanschrift

Postfach 1241
96115 Memmelsdorf