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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

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