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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Markt Metten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Krankenhausstraße 22
94526 Metten

Postanschrift

Postfach 1146
94523 Metten