Logo Bayernportal

Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 2.4 - Grundstücks- und Gebäudemanagement

Anzahl: 1