Logo Bayernportal

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Bodenmais

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bahnhofstr. 56
94249 Bodenmais

Postanschrift

Bahnhofstr. 56
94249 Bodenmais