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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Herrsching a.Ammersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine können auch gerne außerhalb der Öffnungszeiten mit dem zuständigem Sachbearbeiter vereinbart werden. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
82211 Herrsching a. Ammersee

Postanschrift

Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. Ammerseee