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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Hohenkammer

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Petershauser Str. 1
85411 Hohenkammer

Postanschrift

Petershauser Str. 1
85411 Hohenkammer